Bongartz-Auktionen

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Konditionen
 
  1. Die Versteigerung und der Privatverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.

  2. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

  3. Die Vorbesichtigung gibt dem Käufer Zeit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu prüfen und sich von der Beschaffenheit zu überzeugen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand und in der Beschaffenheit veräußert, wie sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Der Ersteigerer erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus Bongartz auf den Zeitraum von 1 Jahr begrenzt sind. Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Auktionshaus Bongartz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder eine Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilen Auskünften sind ausgeschlossen.

  4. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

  5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache neu anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen wurde oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Nichterreichen des Mindestpreises kann der Zuschlag "unter Vorbehalt" erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Ersteigerer ist an den Zuschlag "unter Vorbehalt" nicht gebunden. Ein Lot, das den Mindestpreis nicht erreicht, kann ohne gleichzeitigen Hinweis vom Auktionator für den Einlieferer zurückgekauft werden. Das Auktionshaus behält sich vor, für den Einlieferer Objekte unter dem Limitpreis zurückzukaufen.

  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

  7. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagpreis wird ein Aufpreis von 15% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% auf das Aufgeld (Gesamt 17,85%) erhoben.

  8. Der Kaufpreis oder mindestens 20 % desselben sind sofort nach der Auktion in bar (€) an das Auktionshaus Bongartz zu bezahlen. Die Herausgabe des ersteigerten Objektes erfolgt nach Vollzahlung . Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überlastung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

  9. Schriftliche Auktionsaufträge können erteilt werden und müssen spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn am Auktionsort in Köln vorliegen. Die darin enthaltenden Preise gelten als Höchstgebot, der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenen Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Geigenauktionen Bongartz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  11. Der Schadensersatz kann in diesem Fall auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindesterlös der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

  12. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Am Auktionstag können die Gegenstände im Auktionssaal entgegengenommen werden, an den folgenden Tagen nur in unserem Büro. Geschäftszeiten täglich 10.00 - 17.00 Uhr, samstags nur nach Vereinbarung.

  13. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Aachen. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) finden keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. In Zweifelfällen gilt die deutsche Fassung der Geschäftsbedingungen.

  14. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände, sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.

  15. Die Teilnahme an Besichtigung und Auktion sowie auch die Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.

G.P. Bongartz
Öffentlich bestellter und vereidigter Rechtsanwalt und Auktionator